Umzugstipps / Ämter
Einwohnermeldeamt
Spätestens 14 Tage nach Ihrem Umzug müssen Sie Ihre neue Adresse persönlich anmelden. Bringen Sie hierzu Ihren Personalausweis und den neuen Mietvertrag mit. Die Abmeldung der alten Wohnung kann schriftlich erfolgen.
Finanzamt und Arbeitsamt
Diesen Ämtern müssen Sie Ihre neue Adresse schriftlich mitteilen.
Kindergeldstelle
Auch hier ist die schriftliche Ummeldung zu empfehlen.
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Info 06.01.09

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