Mieter Mietinteressent Kaufinteressent Eigentümer Wohnungsankauf
Aktuelles Unternehmen Presse Publikationen

Umzugstipps / Ämter

Einwohnermeldeamt

Spätestens 14 Tage nach Ihrem Umzug müssen Sie Ihre neue Adresse persönlich anmelden. Bringen Sie hierzu Ihren Personalausweis und den neuen Mietvertrag mit. Die Abmeldung der alten Wohnung kann schriftlich erfolgen.

Finanzamt und Arbeitsamt

Diesen Ämtern müssen Sie Ihre neue Adresse schriftlich mitteilen.

Kindergeldstelle

Auch hier ist die schriftliche Ummeldung zu empfehlen.

 

Mehr zu diesem Thema Zurück Weiter

 

 

Seite:

Mietinteressent

Umzugstipps

 

Zurück

Nach oben

Drucken

Impressum

Ich suche Informationen über ...

Info 06.01.09

Wohnen für wenig Kohle - Aktion Wohnsinn

Sie studieren oder sind in der Ausbildung und zwischen 18 und 30 Jahre alt? Dann wohnen Sie bei uns zum Festpreis für 139 EUR oder 179 EUR pro Monat inklusive Betriebskosten (Heizkosten ausgenommen). Mehr

Ihre Altersvorsorge

Wohneigentum liegt im Trend: als ideale Altersvorsorge und zur Vermögensbildung.
Deshalb bieten moderne Wohnungs-
unternehmen ihren Mietern auch Wohnungen zum Kauf an. Mehr

Ihre eigenen vier Wände

Wohneigentum ist die einzige Altersvorsorge, von der Sie sofort profitieren. Eine eigene Wohnung bedeutet mehr Lebensqualität und Sicherheit für Sie und Ihre Familie. Mehr