Abgeschlossenheitsbescheinigung

Sie ist eine Voraussetzung für die Bildung von Eigentumswohnungen und wird von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erteilt. Zu diesem Zweck werden die erstellten Grundrisse aller Geschosse, der Gebäudeschnitt und alle Ansichten daraufhin überprüft, ob die einzelnen Räume bzw. Wohnungen in sich abgeschlossen sind. Danach müssen die Wohnungen baulich vollkommen von fremden Wohnungen oder Räumen abgeschlossen sein, ein eigenes WC und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder von einem Vorraum haben.

 

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