Schuldzinsenabzug
Anteil der Darlehenszinsen auf das vermietete Objekt, der bei Erwerb mehrerer Wohnungen auf den nicht selbst genutzten Teil des Objekts entfällt. Für alle vermieteten Objekte sind Schuldzinsen steuerlich als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung absetzbar.
Sondereigentum
Dies ist das beim Wohnungs- und Teileigentum eingeräumte alleinige Eigentum an einer bestimmten Wohnung bzw. an bestimmten nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen sowie an den zu diesen Räumen gehörenden Bestandteilen des Gebäudes.
Sondernutzungsrecht
Das Sondernutzungsrecht sichert die alleinige Nutzung eines festgeschriebenen Teils am gemeinschaftlichen Eigentum, insbesondere des Grundstücks.
Sollmiete
Die Sollmiete umfasst den Mietanteil ohne Heiz- und Warmwasserkosten („warme Betriebskosten“) sowie ohne gesondert abzurechnende Nebenkosten („kalte Betriebskosten“), der mit dem Mieter vertraglich vereinbart wurde. Im Falle einer leerstehenden Wohnung umfasst die Sollmiete den Mietanteil ohne Heiz- und Warmwasserkosten sowie ohne gesondert abzurechnende Nebenkosten, der vertraglich mit einem Neumieter vereinbart werden würde. Zuzüglich zu dieser Sollmiete hat der Mieter eine Nebenkostenvorauszahlung oder –pauschale für umlegbare Nebenkosten an den Vermieter zu entrichten. Umlegbare Nebenkosten stellen für den Kapitalanleger einen durchlaufenden Posten dar.
Steuervorteil/Steuerbelastung
Der Steuervorteil ist die positive Differenz der Steuerlast, die sich ohne eine Immobilieninvestition für Sie ergeben würde, und der Steuerlast, die sich unter Berücksichtigung des Immobilienerwerbs für Sie errechnet. Der Steuervorteil, d. h. die Steuerersparnis, kommt erst mit dem Einkommensteuerbescheid des Finanzamts für das entsprechende Vermietungsjahr zur Auszahlung, also frühestens im Folgejahr des Immobilienerwerbs. Jedoch können Arbeitnehmer durch die Eintragung entsprechender Freibeträge auf ihrer Lohnsteuerkarte bereits im Jahr des Immobilienerwerbs einen niedrigeren Lohnsteuerabzug erwirken, was in einer höheren Nettoauszahlung durch den Arbeitgeber resultiert. Insbesondere bei hohem Eigenkapital kann sich auch ein Steuernachteil ergeben, da infolge niedriger Zinsbelastungen positive Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung entstehen.
