Netto-Mieteinnahmen
Die Netto-Mieteinnahmen umfassen den Mietanteil ohne Heiz- und Warmwasserkosten („warme Betriebskosten“) sowie ohne gesondert abzurechnende Nebenkosten („kalte Betriebskosten“). Zuzüglich zur Nettomiete hat der Mieter eine Nebenkostenvorauszahlung oder -pauschale für umlegbare Nebenkosten an den Vermieter zu entrichten. Umlegbare Nebenkosten stellen für den Kapitalanleger in steuerlicher Hinsicht lediglich einen durchlaufenden Posten dar.
Notarkosten und Gerichtsgebühren
Notarkosten und Gerichtsgebühren fallen sowohl beim Grundstückskauf als auch beim Kauf einer neuen oder gebrauchten Immobilie an. Die Kosten für die Leistungen des Notars und für das Grundbuchamt (Gerichtskosten) betragen normalerweise etwa 2,0% des Kaufpreises der Immobilie. Die Notar- und Grundbuchkosten bilden zusammen mit der Grunderwerbsteuer und der Maklerprovision die Erwerbsnebenkosten.
