Glossar

Inhaltsverzeichnis

Glossarbegriffe

Kaltmiete

Diese wird auch „Nettomiete“ oder „Grundmiete“ genannt und umfasst den monatlichen Mietanteil ohne Heiz- und Warmwasserkosten („warme Betriebskosten“) sowie ohne gesondert abzurechnende Nebenkosten („kalte Betriebskosten“).


Kaufvertrag

Der Kaufvertrag verpflichtet den Verkäufer, das Eigentum an den Erwerber zu übertragen, und muss notariell beurkundet werden. Wesentliche Bestandteile dieses Vertrages sind der Kaufpreis und die Definition des Kaufgegenstandes.


Kosten der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums

Die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, insbesondere auch seine Instandhaltung und Instandsetzung, ist mit Lasten und Kosten verbunden. Die Verwaltungskosten sind von dem Wohnungseigentümer anteilsmäßig zu tragen. Der Verteilungsschlüssel ergibt sich gemäß §16 Abs. 2 WEG aus der Höhe der Miteigentumsanteile. Die Heizkosten sind allerdings nach Maßgabe der Heizkostenverordnung umzulegen. Hiervon abweichende Vereinbarungen sind nur durch Vereinbarung aller Wohnungseigentümer und Eintragung im Wohnungsgrundbuch, nicht jedoch durch Mehrheitsbeschluss zulässig.




Content Management by Inter Red


Immobiliensuche direkt

  • Objektart