Eigentumswohnung
Die Eigentumswohnung umfasst das Sonderrecht an einer Wohnung sowie den hiermit verbundenen Miteigentumsanteil an dem Grundstück und den Gebäudeteilen, die der gemeinschaftlichen Nutzung dienen.
Eigenkapital
Entschließt man sich, eine Immobilie zu kaufen, sollten 10 bis 20 % der Gesamterwerbskosten der Immobilie als Eigenkapital vorhanden sein. Ist das Eigenkapital zu gering oder gar nicht vorhanden, erhöht sich die Zinsbelastung. Zu Ihrem Eigenkapital gehören in erster Linie Guthaben auf Sparkonten oder Barvermögen, das Ihnen zur Verfügung steht. Weitere Formen von Eigenkapital sind - Sparbriefe, Aktien, Wertpapiere, Investmentfonds, - Guthaben aus Bausparverträgen, einschl. Prämien und Zinsen, - in Kürze fällige Lebensversicherungen, - unbelasteter Grundbesitz, den Sie verkaufen können, - ausstehende Geldforderungen, mit deren Rückzahlung Sie rechnen können, - vorgezogene Erbauszahlungen oder Schenkungen, - zinslose oder zinsgünstige Darlehen von Verwandten oder Ihrem Arbeitgeber.
Einkünfte
Erzielen Sie aus unterschiedlichen Einkunftsarten sowohl positive als auch negative Einnahmen, ist für die Ermittlung der Einkommensgrenzen nur die Summe der positiven Einkünfte heranzuziehen. Die Einkünfte sind der Gewinn (z. B. bei selbstständiger Arbeit) oder der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (z. B. Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit). Negative Einkünfte werden bei der Ermittlung der Einkommensgrenzen nicht berücksichtigt.
Erhaltungsaufwand / Reparaturkosten
Unter den Begriff des Erhaltungsaufwandes fallen die Instandhaltungsarbeiten (Wartung, Erhaltung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs) und Instandsetzungsarbeiten (Reparaturen, Beseitigung eines vertragswidrigen Zustandes). Grundsätzlich hat der Vermieter dafür Sorge zu tragen, dass die Wohnung in einem ordnungsgemäßen und bewohnbaren Zustand ist. Unter diese Instandhaltungspflicht fällt alles, was zur Wohnung gehört (Türen und Fenster, Elektro- und Sanitärinstallationen, Fußböden, Decken und Wände, aber auch Keller und Treppenhaus). Vermieter müssen solche Mängel grundsätzlich auf eigene Kosten beheben. Weder Reparaturen noch erhaltende Maßnahmen gelten als Modernisierung – die Kosten dürfen also nicht auf den Mieter umgelegt werden. Erhaltungsaufwendungen sind Werbungskosten, die Sie bei Ihrer Steuererklärung geltend machen können. Größere Erhaltungsaufwendungen für Wohngebäude dürfen auf 2 bis 5 Jahre gleichmäßig verteilt werden.
