Glossar

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Glossarbegriffe

Besitzübergang

Mit der Eintragung ins Grundbuch werden Sie Eigentümer einer Immobilie. Der Besitzübergang ist jedoch schon mit dem im Kaufvertrag bestimmten Zeitpunkt vollzogen.


Bausparen

Das Bausparen kombiniert Ansparen und Fremdfinanzierung. Man spart über einen bestimmten Zeitraum einen Teil der später benötigten Bausparsumme an und erhält dafür Zinsen. Nach Ablauf dieser Ansparzeit kann man dann neben der Sparsumme über ein zinsgünstiges Baudarlehen verfügen.


Bemessungsgrundlage Eigenheimzulage

Die Bemessungsgrundlage beinhaltet die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes, die Anschaffungskosten des Grund und Bodens sowie Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von zwei Jahren nach der Anschaffung an der Wohnung durchgeführt werden. Erhaltungsaufwendungen, die jährlich üblicherweise anfallen, gehören nicht zu den Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen. Als Anschaffungskosten gelten auch Anschaffungsnebenkosten (z. B. Grunderwerbsteuer, Notargebühren).


Beschlussfassung

Die Versammlung ist gemäß §25 Abs. 3 WEG beschlussfähig, wenn im Zeitpunkt der Beschlussfassung die Inhaber von mehr als der Hälfte sämtlicher vorhandener Miteigentumsanteile anwesend sind. Vom Stimmrecht ausgeschlossene Wohnungseigentümer werden nicht mitgezählt. Soweit dieses Quorum nicht erreicht wird, ist eine neue Versammlung einzuberufen, die dann gemäß §25 Abs. 4 WEG ohne Rücksicht auf die Höhe der vertretenen Anteile beschlussfähig ist. Gemäß §25 Abs. 1 Satz 1 WEG hat jeder Wohnungseigentümer eine Stimme, ohne Rücksicht auf die Zahl der ihm gehörenden Eigentumswohnungen und der Höhe der ihm zustehenden Miteigentumsanteile. Jedoch kann in der Aufteilungsvereinbarung nach §3 WEG oder in der Teilungserklärung nach §8 WEG für jede Eigentumswohnung eine Stimme zugeteilt werden. Das Stimmrecht kann auch nach der Höhe der Miteigentumsanteile bestimmt werden, indem ein bestimmter Bruchteil vom Miteigentum jeweils 1 Stimme gewährt. Das Stimmrecht kann auch durch einen Vertreter ausgeübt werden. Die Vollmacht kann formlos erteilt werden. Durch Vereinbarung zwischen den Wohnungseigentümern kann eine Beschränkung der Vertretungsmöglichkeit des Wohnungseigentümers festgelegt werden.


Bewirtschaftungskosten

Die Kosten für die Wohnungseigentumsverwaltung, die Instandhaltungsrücklage und die Betriebskosten bilden zusammen die Bewirtschaftungskosten.




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