Abgeschlossenheitsbescheinigung
Sie ist eine Voraussetzung für die Bildung von Eigentumswohnungen und wird von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erteilt. Zu diesem Zweck werden die erstellten Grundrisse aller Geschosse, der Gebäudeschnitt und alle Ansichten daraufhin überprüft, ob die einzelnen Räume bzw. Wohnungen in sich abgeschlossen sind. Danach müssen die Wohnungen baulich vollkommen von fremden Wohnungen oder Räumen abgeschlossen sein, ein eigenes WC und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder von einem Vorraum haben.
Aufteilungsplan
Dies ist eine Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der Eigentumswohnungen (Sondereigentum) und die allen Eigentümern gehörenden Gebäudeteile (Gemeinschaftseigentum) erkennbar sind.
Abschreibung, lineare (AfA)
Der Begriff „AfA“ bedeutet „Absetzung für Abnutzung“. Mit der AfA wird der Tatsache Rechnung getragen, dass Wirtschaftsgüter während ihrer Nutzungsphase abgenutzt werden und daher mit einer zeitlich beschränkten Nutzungsdauer gerechnet werden muss. Unter einer linearen Abschreibung versteht man die Absetzung für Abnutzung, die im Zeitverlauf konstant bleibt. Vermietete oder teilweise vermietete Wohnimmobilien können bis zur vollen Absetzung mit folgenden Sätzen steuerlich abgeschrieben werden: - Gebäude, die vor dem 01.01.1925 fertig gestellt wurden: 2,5 % der Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten über einen Zeitraum von 40 Jahren. - Gebäude, die nach dem 31.12.1924 errichtet wurden: 2 % der Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten über einen Zeitraum von 50 Jahren. Die für die Berechnung der AfA relevanten Anschaffungskosten beziehen sich beim Immobilienerwerb auf den Kaufpreis zzgl. Erwerbsnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Gerichtsgebühren) ohne den Wertanteil des erschlossenen Bodens.
Annuität
Der Kreditnehmer zahlt eine gleich bleibende Jahresleistung (Annuität), die sich aus Zinsen und Tilgungsbeträgen zusammensetzt. Die Höhe dieser Jahresleistung errechnet sich aus einem bestimmten Prozentsatz der ursprünglichen Kredithöhe. Da der Kredit und damit auch die jährlich anfallenden Zinsen immer geringer werden, wächst der Tilgungsanteil an der Annuität stetig.
