Heizkosten

Heizkosten

Was sind Heizkosten?

Zu den Heizkosten zählen sowohl die Kosten des Betriebs zentraler Heizungsanlagen und Warmwasserversorgungsanlagen als auch Kosten für die gewerbliche Lieferung von Wärme.

Zu den Kosten des Betriebs zentraler Heizungsanlagen und zentraler Warmwasserversorgungsanlagen zählen z. B.

  • Brennstoffkosten
  • Stromkosten (für die Heizungspumpe)
  • Wartungskosten
  • Kosten der Immissionsschutzmessung


Bei der gewerblichen Lieferung von Wärme, das so genannte Wärmecontracting, unterscheidet man üblicherweise in

  • Grundpreis (der Wärmelieferung)
  • Arbeitspreis (der Wärmelieferung) und
  • Messpreis

Des Weiteren können z. B. Gerätekosten (Miete für Heizkostenverteiler) sowie Abrechnungsgebühren berechnet werden. Alle für eine zentrale Heizungsanlage insgesamt anfallenden Heizkosten werden dem Vermieter für den Zeitraum eines Jahres berechnet und anschließend auf die Mieter umgelegt. Die Umlagefähigkeit der Heizkosten ist sowohl gesetzlich als auch im Mietvertrag geregelt.

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Wie werden die Kosten mit den geleisteten Vorauszahlungen verrechnet?

In der jährlichen Heizkostenabrechnung werden die ermittelten Gesamtkosten den bereits geleisteten monatlichen Vorauszahlungen gegenübergestellt.

Übersteigt die Vorauszahlung die angefallenen Kosten, erhalten Sie eine Gutschrift. Ihre nächste Mietzahlung wird um diesen Betrag gekürzt. Sind die angefallenen Kosten höher als die geleisteten Vorauszahlungen, ergibt sich für Sie eine einmalige Nachbelastung. Ihre nächste Mietzahlung wird dadurch einmalig erhöht.

Wie werden die Gesamtkosten ermittelt?

Sofern die Heizungsanlage Ihres Hauses über eine zentrale Warmwasseraufbereitung verfügt, werden die Gesamtkosten getrennt nach Heizungs- und Warmwasserkosten ausgewiesen. Die anteiligen Warmwasserkosten (Kosten der für die Erwärmung des Wassers benötigten Energie) werden nach den Vorschriften der Heizkostenverordnung ermittelt.

Die für Ihre Abrechnung angewendete Berechnung zur Ermittlung der Warmwasserkosten ist auf der Heizkostenabrechnung erläutert.

Was ist eine Heizzentrale?

Die Abrechnung der Heizkosten erfolgt jeweils für die Häuser und Wohnung, die zu einer Heizungsanlage gehören. Die für Ihre Abrechnung relevante Heizzentrale entnehmen Sie bitte den entsprechenden Erläuterungen in der Heizkostenabrechnung.

Wie werden die Kosten umgelegt?

Die Abrechnung der Heizkosten erfolgt mindestens zu 50 Prozent und höchstens zu 70 Prozent nach dem erfassten Wärmeverbrauch.

Die verbleibenden Kosten werden im Verhältnis der beheizbaren Wohnflächen abgerechnet. Man spricht hierbei von den Grundkosten oder dem verbrauchsunabhängigen Heizkostenanteil. Falls sich die Heizflächen ändern, berechnet man die Einheiten für die Grundkosten so: Man multipliziert die Heizflächen mit den Heizgradtagen (in Prozent ) des Abrechnungszeitraums bzw. Nutzungszeitraums. (s. Frage „Was sind Gradtagszahlen?“).

Die Kosten der zentralen Warmwasserbereitung werden – sofern in Ihrer Wohnung keine Wohnungswasserzähler vorhanden sind – vollständig über die beheizbaren Wohnflächen abgerechnet. Wenn sich die Heizflächen ändern, werden die Einheiten für die Grundkosten von Warmwasser so berechnet: Man multipliziert die Heizflächen mit den Kalendertagen des Abrechnungszeitraums bzw. Nutzungszeitraums.


Was sind Gradtagszahlen?

Die Gradtagszahlen ordnen den einzelnen Monaten eines Jahres einen statistisch ermittelten durchschnittlichen Heizbedarf zu. Er wird in 1/1000 (‰) des gesamten Heizbedarfs eines Jahres angegeben und liegt im Januar höher (170 ‰) als etwa im September (30 ‰).

Die Gradtage der Monate eines Jahres entnehmen Sie bitte der folgenden Gradtagszahlentabelle:

Gradtagszahlentabelle
Heizgradtage in ‰
Januar 170 ‰
Februar 150 ‰
März 130 ‰
April 80 ‰
Mai 40 ‰
Juni - August 40 ‰
September 30 ‰
Oktober 80 ‰
November 120 ‰
Dezember 160 ‰

Hier finden Sie Heizkosteninformationen:

Heizkosteninfo [PDF; 762,2 KB]



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