Leistungen

Leistungen

Bei der Verwaltung von Wohnungseigentum unterscheidet man zwischen der einzelnen Wohnung (Sondereigentum) und dem Gemeinschaftseigentum. Für ihre Wohnungen sind die Eigentümer allein verantwortlich. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie von Selbstnutzern oder Mietern bewohnt werden. Das heißt: Reparaturen und neue Ausstattungen, z. B. der tropfende Wasserhahn, Bodenbeläge, neue Sanitäreinrichtungen, usw., gehen zu Lasten der jeweiligen Wohnungseigentümer und nicht der Gemeinschaft. Mieter von Eigentumswohnungen müssen sich also mit ihren Anliegen und Reparaturwünschen grundsätzlich an den Wohnungseigen- tümer wenden. Dafür ist der Verwalter des Gemeinschaftseigentums nicht zuständig.

Die Verwaltung und laufende Bewirtschaftung des Gemeinschaftseigentums ist dagegen Sache aller Wohnungseigentümer, die damit zumeist einen externen Verwalter beauftragen. Er hat eine treuhänderische Funktion, ist gewissermaßen der „Geschäftsführer“ der Eigentümer- gemeinschaft und setzt das um, was die Eigentümer gemeinsam beschließen.

Seine Aufgaben und Befugnisse sind im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Er wird für maximal fünf Jahre bestellt und kann danach durch Beschluss der Wohnungseigentümer- gemeinschaft wiedergewählt werden. Damit diese Aufgabe von Anfang an professionell und auch im Interesse neu hinzukommender Wohnungseigentümer erledigt wird, übernimmt die Deutsche Annington Service GmbH die Verwaltung neuer Eigentümergemeinschaften. Sie verwaltet deutschlandweit über 2.000 Wohnungseigentümergemeinschaften mit rund 55.000 Eigentumswohnungen und besitzt daher große Erfahrung, wenn es um den Erhalt und die Weiterentwicklung des gemeinschaftlichen Eigentums der Wohnungseigentümer geht.

Die Deutsche Annington Service GmbH erledigt die gemeinschaftlichen Verwaltungsaufgaben, insbesondere die effiziente Bewirtschaftung der Eigentumsanlage, und veranlasst die Durchführung und Kontrolle von notwendigen Instandhaltungsarbeiten. Geregelt sind die Aufgaben und Befugnisse jeder einzelnen Wohnungseigentümergemeinschaft im Verwaltervertrag, in der Gemeinschaftsordnung und dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Die Kosten der Eigentümergemeinschaft plant die Deutsche Annington Service GmbH jährlich im Voraus und rechnet dann Jahr für Jahr mit den Eigentümern ab. Sie stellt dazu einen Wirtschaftsplan auf, in dem die voraussichtlich entstehenden Betriebskosten und Instandhaltungskosten einzeln beziffert werden, und den die Eigentümer auf einer Versammlung genehmigen müssen. Im Wirtschaftsplan wird auch die Höhe des Hausgeldes einschließlich der Instandhaltungsrücklage festgelegt, das jeder Wohnungseigentümer monatlich einzahlen muss.

Einmal im Jahr, zur Eigentümerversammlung, legt die Deutsche Annington Service GmbH eine Jahresabrechnung über die tatsächlichen Ausgaben und Einnahmen vor und erläutert diese den Eigentümern. Liegen die Vorauszahlungen über den tatsächlich angefallenen Betriebskosten, wird der Differenzbetrag erstattet. Waren die Ausgaben höher als veranschlagt, müssen Nachzahlungen geleistet werden.



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