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Hausgeld, Wirtschaftsplan, Abrechnung

Alle Wohnungseigentümer bilden eine Eigentümergemeinschaft, die für das Gemeinschaftseigentum verantwortlich ist. An seiner Bewirtschaftung, Instandhaltung und Modernisierung werden alle Eigentümer finanziell beteiligt. Jeder Wohnungseigentümer zahlt deshalb in der Regel monatlich einen bestimmten Betrag auf ein Verwaltungskonto ein. Diese Summe wird Hausgeld, in einigen Regionen auch Wohngeld genannt.

Was wird mit dem Hausgeld bezahlt?

Vom Hausgeld werden unter anderem die notwendigen Betriebskosten, wie z. B. Müllabfuhr, Straßenreinigung und Winterdienst, Treppenhausreinigung, Schornsteinfeger, Sach - und Haftpflichtversicherung sowie kleinere Reparaturen am Gemeinschaftseigentum bezahlt, natürlich nur, wenn diese Kosten auch tatsächlich angefallen sind. Außerdem wird aus diesem Topf die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums finanziert.

Ein Teil des Hausgeldes wird für Instandhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum benötigt, wobei zwischen der laufenden, periodischen Instandhaltung und der Instandhaltungsrücklage für zukünftige Maßnahmen unterschieden wird.

Die individuellen Verbrauchskosten der Wohnung, wie z. B. Strom, Telefon sowie die Grundsteuer, sind nicht im Hausgeld enthalten.

 

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