Betriebskosten
Im Folgenden finden Sie allgemeine Erläuterungen zu Ihren Betriebskosten. Die Deutsche Annington Immobilien Gruppe bemüht sich kontinuierlich, mit ihrer Einkaufspolitik und mit Projekten, z. B. zur Regenwasserversickerung oder Müllreduzierung, die beeinflussbaren Kosten zu senken. Anfallende Kosten werden ohne Aufschlag an die Mieter weitergegeben, die Deutsche Annington erzielt damit keinen Gewinn.
Allgemeines
Die Betriebskosten müssen innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums abgerechnet werden. Hat die Deutsche Annington innerhalb dieser Frist abgerechnet, sind Mieter bis zu vier Jahre lang verpflichtet, eventuell angefallene Nachzahlungen zu leisten. Wird die Frist zur Vorlage der Nebenkostenabrechnung überschritten, sind dagegen keine Nachforderungen möglich.
Die Nebenkosten werden nach einem Verteilungsschlüssel auf die Mieter des Hauses umgelegt. Wurde im Mietvertrag dazu nichts anderes vereinbart, sind die Kosten nach Wohnfläche umzulegen. Einen vereinbarten Verteilungsschlüssel kann die Deutsche Annington nur dann einseitig ändern, wenn künftig nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet werden soll und dies vorher nicht der Fall war (etwa bei den Strom- und Wasserkosten).
Betriebskostenarten
In der so genannten Zweiten Berechnungsverordnung sind die umlagefähigen Betriebskosten aufgeführt. Hier ein Überblick über die wichtigsten Kostenarten (ohne Heizung und Warmwasser):
Abwasser
Gebühren für die Nutzung einer öffentlichen Entwässerungsanlage
Aufzüge
Kosten für Betriebsstrom, der Beaufsichtigung, Bedienung, Überwachung, Pflege und Reinigung sowie regelmäßige Prüfung der Betriebssicherheit und Betriebsbereitschaft
Außen- und Treppenhausbeleuchtung
Stromkosten für Außenbeleuchtung, Treppenhaus, Gemeinschaftsräume
Gartenpflege
Sach- und Personalkosten, die durch die Pflege der Grünanlage und die Erneuerung von Pflanzen oder die Pflege von Spielplätzen entstehen
Grundsteuer
Die Grundsteuer bezieht sich auf Beschaffenheit und Wert eines Grundstücks und wird von der jeweiligen Kommune erhoben
Hausreinigung
Kosten, z. B. für eine Reinigungskraft, die die Hausflure, Treppen, Keller usw. reinigt
Hauswart
Personalkosten für den Hausmeister (ohne Kosten für Reparatur- und Verwaltungsarbeiten)
Sach- und Haftpflichtversicherungen
Gebäudeversicherungen gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden, Glasversicherungen sowie Haftpflichtversicherungen für Gebäude, Öltank und Aufzug
Schornsteinreinigung
Schornsteinfegerkosten (Kehrgebühren) und Kosten der Immissionsmessung
Straßenreinigung/Müllabfuhr
Kosten, die dem Vermieter von der Stadt durch Abgabenbescheid in Rechnung gestellt werden
Wascheinrichtungen
Kosten für Strom, Reinigung und Wartung von Gemeinschaftswaschmaschinen
Wasser
Hierzu zählen das Wassergeld, ggf. die Kosten für einen Wasserzähler und für eine Wasseraufbereitungsanlage

